ATPL Ausbildung (ab initio)

Die FFL bietet die ATPL Ausbildung (ATPL ab initio) als durchgängige Ausbildung an. Mit dem Abschluß der Ausbildung erwirbt der Kandidat eine Verkehrspilotenlizenz  ( frozen ATPL(A) ).

Ziel der Ausbildung

Ziel einer durchgehenden ATPL(A)-Ausbildung ist die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung einer Tätigkeit als Kopilot auf mehrmotorigen Flugzeugen mit zwei Piloten bei der gewerbsmäßigen Beförderung und für den Erwerb einer CPL(A)/IR.

Die Dauer der Ausbildung muss zwischen 12 und 36 Monaten liegen.

Voraussetzungen für die Ausbildung

 

Mindestalter 18 Jahre  

  • körperliche Tauglichkeit (Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1)
  • keine Vorstrafen
  • ausreichende Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch


Ziel der Ausbildung

Ziel einer durchgehenden ATPL(A)-Ausbildung ist die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung einer Tätigkeit als Kopilot auf mehrmotorigen Flugzeugen mit zwei Piloten bei der gewerbsmäßigen Beförderung und für den Erwerb einer CPL(A)/IR.

Die Dauer der Ausbildung muss zwischen 12 und 36 Monaten liegen.

Theoretische Ausbildung

 Mindestens 750 Stunden in folgenden Sachgebieten:

  1. Luftrecht
  2. allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Zelle und Systeme
  • Triebwerke
  • Elektrotechnik
  • Instrumente
  1. Flugleistung und Flugplanung
  • Flugleistung
  • Flugplanung und Überwachung
  • Beladung und Schwerpunkt
  1. menschliches Leistungsvermögen (human factors)
  2. Meteorologie
  3. Navigation
  • allgemeine Navigation
  • Funknavigation
  1. betriebliche Verfahren
  2. Aerodynamik
  3. Sprechfunkverkehr       

Der Theorieunterricht erfolgt in Vollzeit und dauert ca. 7 Monate.

Praktische Ausbildung

umfasst mindestens 195 Flugstunden, davon u.a.:

  • 115 Stunden Instrumentenzeit (davon bis zu 55 Stunden im Simulator)
  • 5 Stunden Nachtflug
  • 15 Stunden in der Zusammenarbeit der Flugbesatzung (MCC)
  • 15 Stunden auf mehrmotorigen Flugzeugen


Die theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung wird vor der zuständigen Erlaubnisbehörde abgelegt (Luftfahrtbundesamt in Braunschweig) und dauert 3 Tage.

  1. Diese Prüfung erfolgt am Computer in den oben aufgeführten neun Fächern.
  2. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) bestehen.
  3. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Bewerber in jedem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat. Nicht bestandene Fächer können bis zu 3 mal wiederholt werden.

 

Die praktische Prüfung

     Die praktische Prüfung erfolgt auf einem mehrmotorigen Flugzeug und beinhaltet einen Instrumentenflugteil, einen Sichtflugteil und dauert ca. 2,5 Stunden.

Erforderliche Unterlagen

Nachfolgende Unterlagen müssen vor Beginn der Ausbildung vorliegen. Diese Unterlagen werden der zuständigen Behörde weitergeleitet.

  1. Tauglichkeitszeugnis 1. Klasse einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle
  2. Kopie des Personalausweises oder Kopie vom Pass
  3. Erklärung über schwebende Strafverfahren (Formblatt bei FFL erhältlich)
  4. Luftsicherheitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz

Die folgenden Unterlagen müssen  schnellstmöglich vor oder nach Ausbildungsbeginn zur Weiterleitung an die Behörde in der Flugschule abgegeben werden:

  1. Bescheinigung über 1.Hilfe- Ausbildung
  2. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
  3. Drei gleiche Passbilder

 

Mit der Erlaubnis CPL(A)/IR frozen ATPL(A) erteilte Rechte

 Der Inhaber einer CPL(A)/IR frozen ATPL(A) ist berechtigt, die Rechte einer

  • PPL(A) auszuüben,
  • CPL(A) auszuüben,
  • IR(A) auszuüben,

als Kopilot auf mehrmotorigen Flugzeugen mit  zwei Piloten bei der gewerbsmäßigen Beförderung tätig zu sein.

 

nach obenNach oben