Die Fluglehrerausbildung

Ein Fluglehrer ist ein erfahrener Pilot, der den Befähigungsnachweis hat, angehende Piloten (Flugschüler) am Boden und in der Luft während des Fliegens auszubilden

Voraussetzung für die Fluglehrerausbildung – FI(A)

 

  1. Mindestalter: 18 Jahre
  2. gültigen JAR-FCL CPL(A) oder

gültigen JAR-FCL PPL(A) und mindestens 200 Flugstunden auf Flugzeugen, davon mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Pilot

  1. mindestens 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, von denen mindestens 5 Flugstunden innerhalb der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung durchgeführt sein müssen
  2. mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, von denen höchstens 5 Stunden als Instrumentenbodenzeit (Simulator oder FNPT II) durchgeführt werden dürfen (erfüllt durch IR-Berechtigung oder bescheinigtes Modul A der IR-Ausbildung)
  3. mindestens 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer einschließlich eines Fluges über mindestens 540 km (300 NM), bei dem Landungen auf mindestens 2 vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind
  4. Nachweis von CPL(A) Wissen gemäß JAR-FCL 1.470 (Besitz einer CPL(A)/ ATPL(A) Lizenz oder bestandene CPL(A)/ ATPL(A) Theorieprüfung oder genehmigte, innerschulisch- bestandene CPL(A)-Theorieprüfung)
  5. Auswahlprüfung mit einem anerkannten FI(A)-Ausbildungsberechtigten (FI-I), abzulegen innerhalb von 6 Monaten vor Beginn
Fluglehrertagung beim "Sun n' Fun" in Lakeland (USA)

Theoretische Ausbildung


125 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern

  1. Der Lernvorgang
  2. Der Unterrichtsvorgang
  3. Ausbildungsgrundsätze
  4. Angewandte Lehrmethoden in Theorie und Praxis
  5. Beurteilung und Prüfung von Flugschülern
  6. Entwicklung eines Ausbildungsprogramms
  7. Menschliches Leistungsvermögen in Bezug auf die Flugausbildung
  8. Gefahren bei der Simulation von Ausfällen  und Störungen der
    Flugzeugsysteme während des Fluges
  9. Nachtflugausbildung
  10. Verwaltungsangelegenheiten bei der Ausbildung

Die Kenntnisse der PPL(A) und CPL Theorie werden vorausgesetzt und sind nicht Bestandteil des Lehrgangs.

 

Praktische Ausbildung

30 Flugstunden auf 1-motorigen Flugzeugen

  • 25 mit Lehrberechtigtem an Bord (5 Flugstunden können im Simulator oder FNPT I absolviert werden
  • 5 Flugstunden im Teamflug mit einem anderen Bewerber

Der Bewerber führt das Flugzeug vom rechten Sitz aus, der FI simuliert das Flugschülerverhalten.

Die praktische Prüfung ist in diesen Stunden nicht enthalten.

 

Die praktische Prüfung

Die praktische Prüfung erfolgt auf einem einmotorigen Flugzeug und dauert ca. 1,5 Stunden.

Hinweise

  1. Die Auswahlprüfung muss mindestens 1 Woche vor Lehrgangsbeginn erfolgen
  2. Die Kosten der Praxisausbildung richten sich nach der zur Zeit gültigen Preisliste
  3. Alle Angaben ohne Gewähr, vorbehaltlich der Richtlinien des LBA bzw. Änderungen durch das LBA.