Im Washingtoner Radiotelephonievertrag von 1927 wurde vereinbart, dass Funkstationen nur von Personen bedient werden dürfen, die über eine entsprechende Lizenz verfügen.

AZF

Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es berechtigt den Inhaber zur uneingeschränkten Durchführung des Sprechfunks auch auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Es gilt weltweit und schließt auch die Berechtigung zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug ein.

Im Sichtflug darf der Sprechfunk im deutschsprachigen Raum auch auf Deutsch erfolgen, im Instrumentenflug wird auch national ausschließlich die englische Sprache verwendet.

Im Zuge der Verkehrspilotenausbildung (ATPL) oder bei der Schulung zur Instrumentenflugberechtigung ist der Erwerb des AZF vorgeschrieben.

BZF I

Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I) befähigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache.

BZF II

Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum.

 

Funksprechlehrgänge werden von der FFL im Rahmen der Pilotenausbildung regelmäßig angeboten. Informieren Sie sich über den Kurskalender.

Sprechfunk mit dem Controller