Lehrgang zum Erwerb zusätzlicher Kenntnisse für Klassen- oder Musterberechtigung für Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten

High Performance Aeroplane HPA

Das Ziel dieses Lehrgangs ist, dem Bewerber ausreichende Kenntnisse über den Betrieb von Flugzeugen, die mit hohen Geschwindigkeiten und in großen Höhen fliegen können zu vermitteln sowie über die Flugzeugsysteme, die für einen solchen Betrieb nötig sind.

 

Piper Meridian - Ein typischer HPA Vertreter

Voraussetzungen für die Ausbildung

Der Bewerber für den erstmaligen Erwerb einer Klassen- oder Musterberechtigung für ein Hochleistungsflugzeug mit einem Piloten (HPA) muss:

  1. über mindestens 200 Stunden Gesamtflugerfahrung auf Flugzeugen verfügen.
  2. mindestens 70 Stunden als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen nachweisen
  3. Im Besitz einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem von einer FTO durchgeführten Lehrgang in Übereinstimmung mit Anhang 1 zu JAR-FCL 1.251 sein.

 

Das Ziel dieses Lehrgangs ist, dem Bewerber ausreichende Kenntnisse über den Betrieb von Flugzeugen, die mit hohen Geschwindigkeiten und in großen Höhen fliegen können zu vermitteln sowie über die Flugzeugsysteme, die für einen solchen Betrieb nötig sind.

Ausbildung

Der Lehrplan umfasst folgende Fächer:

Zelle und Systeme, Elektrik, Triebwerk

  • Wechselstrom-Allgemeines
  • Generatoren
  • Wechselstromverteilung
  • Druckkabine (luftbetriebene Systeme – Kolbenmotoren)
  • Druckkabine (luftbetriebene Systeme – Strahlturbinen und Propellerturbinen)
  • Motorleistung-Kolbenmotoren
  • Leistungserhöhung (Turbolader/Kompressor)
  • Kraftstoff
  • Gemisch
  • Turbinenmotoren
  • Sauerstoffausrüstung des Flugzeuges

 

Flugleistungsklasse B – mehrmotorige Flugzeuge

Flugleistung von mehrmotorigen Flugzeugen, die nicht nach JAR/FAR 25 zugelassen sind

Menschliches Leistungsvermögen

  • Grundlagen menschlicher Physiologie
  • Fliegen in großen Höhen

Meteorologie – Winde und Wettergefahren

  • Strahlströme
  • CAT (Turbulenz in wolkenfreier Luft)
  • Stehende Wellen
  • Wettergefahren
  • Vereisung und Turbolenz
  • Gewitter

Grundlagen der Radartechnik

  • Grundlagen der Radartechnik
  • Bordradar
  • Sekundärradar (SSR)

Aerodynamik – Flugzeuge

  • Transsonisches Aerodynamik
  • Machzahl/Verdichtungsstöße
  • Flatterbereich, aerodynamische Grenzbereiche

 

Die Ausbildung kann

in einer FTO durchgeführt werden ( 60 Stunden für PPL-Inhaber, 40 Stunden für CPL – Inhaber)

oder

als Fernlehrgang absolviert werden

Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen. Die Prüfung wird bei der FTO durchgeführt und kann in einzelne Fachprüfungen aufgeteilt werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 75 % der zu erreichenden maximalen Punktzahl erreicht wurden.