
- EDLE Ramp

- C172 Garmin 1000 Panel

- IFR Kartenausschnitt Atlanta

- Sim Kontrollmonitor - KBO Anflug
Modulare Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung IR(A)
- Mit gleichzeitigem Erwerb der Klassenberechtigung MEP
- für Inhaber der Erlaubnis PPL(A) mit Nachtflugberechtigung
Instrumentenflug (IFR) zeichnet sich durch präzises Fliegen und ein perfektem Sprechfunk mit der Flugsicherung aus. Die IR(A)-Lizenz berechtigt zum Fliegen unter Instrumentenregeln (also bei "fast" jedem Wetter).
Voraussetzungen für die Ausbildung
- Privatpilotenlizenz mit eingetragener Nachtflugberechtigung
- Mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen oder Hubschraubern, davon mindestens 10 Stunden auf Flugzeugen
- Nachweis der Kenntnisse der englischen Sprache
- Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 mit Nachweis der Reintonaudiometrie
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung muss innerhalb von 18 Monaten mit der Theorieprüfung abgeschlossen sein (JAR-FCL 1.205, Anhang 1 Pkt. 4)
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 150 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:
- Luftrecht / Betriebliche Verfahren
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- IFR-Sprechfunkverkehr
Sie haben die Möglichkeit, die theoretische Ausbildung in einem laufenden Abendlehrgang zu absolvieren oder mit Hilfe eines Fernlehrgangs.
Praktische Ausbildung
1-motorig
50 Std. Ausbildung im Instrumentenflug
2-motorig
55 Std. Ausbildung im Instrumentenflug, davon mindestens 15 Std. auf 2-motorigen Flugzeugen
Prüfungen
- Theoretische Prüfung: beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig
- Praktische Prüfung: ist spätestens 36 Monate abzulegen nach dem Termin, an dem die Theorieprüfung teilweise oder ganz bestanden wurde.
