Modulare Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung IR(A)

  • Mit gleichzeitigem Erwerb der Klassenberechtigung MEP
  • für Inhaber der Erlaubnis PPL(A) mit Nachtflugberechtigung

Instrumentenflug (IFR) zeichnet sich durch präzises Fliegen und ein perfektem Sprechfunk mit der Flugsicherung aus. Die IR(A)-Lizenz berechtigt zum Fliegen unter Instrumentenregeln (also bei "fast" jedem Wetter).

Voraussetzungen für die Ausbildung

  1. Privatpilotenlizenz mit eingetragener Nachtflugberechtigung
  2. Mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen oder Hubschraubern, davon mindestens 10 Stunden auf Flugzeugen
  3. Nachweis der Kenntnisse der englischen Sprache
  4. Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 mit Nachweis der Reintonaudiometrie


Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung muss innerhalb von 18 Monaten mit der Theorieprüfung abgeschlossen sein (JAR-FCL 1.205, Anhang 1 Pkt. 4)

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 150 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

  1. Luftrecht / Betriebliche Verfahren
  2. Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  3. Flugleistung und Flugplanung
  4. Menschliches Leistungsvermögen
  5. Meteorologie
  6. Navigation
  7. IFR-Sprechfunkverkehr

Sie haben die Möglichkeit, die theoretische Ausbildung in einem laufenden Abendlehrgang zu absolvieren oder mit Hilfe eines Fernlehrgangs.

 

Praktische Ausbildung

1-motorig 

50 Std. Ausbildung im Instrumentenflug

2-motorig

55 Std. Ausbildung im Instrumentenflug, davon mindestens 15 Std. auf 2-motorigen Flugzeugen

Prüfungen

  1. Theoretische Prüfung:     beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig
  2. Praktische Prüfung:         ist spätestens 36 Monate abzulegen nach dem Termin, an dem die Theorieprüfung teilweise oder ganz bestanden wurde.