
- Anfangstrainer Cessna 152

- Cessna 152 von vorne

- Auf dem Vorfeld
Unsere Ausbildung ist auf den erfolgreichen Erhalt des PPL(A) Luftfahrerscheines ausgerichtet, mit der Berechtigung zum Fliegen in Europa gemäß JAR-FCL.
Die PPL(A) - Ausbildung bei der FFL erfolgt übllicherweise in drei Phasen:
- Mit Phase 1 können Sie ein Flugzeug alleine im Platzrundenbereich fliegen
- Mit Phase 2 erreichen Sie die Solo-Überlandreife nach bestandener Theorieprüfung
- In Phase 3 werden Sie die praktische Prüfungsreife zu erlangen. Sie fliegen Ihre ersten Solo-Überlandflüge und beenden die Ausbildung mit einer praktischen Prüfung
Training
Theoretische Ausbildung
- Mindestens 100 Unterrichtsstunden (inkl. Sprechfunkzeugnis) in folgenden Fächern:
- Luftrecht
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und Flugplanung
- menschliches Leistungsvermögen (human factors)
- Meteorologie
- Navigation
- betriebliche Verfahren
- Aerodynamik
- Sprechfunkverkehr (in deutscher und englischer Sprache)
- zusätzlich ca. 40 Std. CBT (Computer Based Training) zur Vertiefung der Kenntnisse
Praktische Ausbildung
Mindestens 45 Flugstunden, von denen 25 Stunden mit Lehrer und 10 Stunden Solo unter Aufsicht des Lehrers (davon mindestens 5 Stunden Überlandflug) geflogen werden müssen. Von den 45 Stunden können bis zu 5 Stunden auf einem Verfahrenstrainer (FNPT) absolviert werden.
Weitere Informationen Privatpilotenausbildung - PPL(A)
Zum Erwerb einer Privat-Fluglizenz gibt es in Deutschland u.a. folgende Voraussetzungen:
- Vollendung des 16. Lebensjahres für Motorflieger (zu Beginn der Ausbildung)
- Medizinisches Tauglichkeitszeugnis
- Nachweis der Teilnahme am Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Erklärung zu anhängenden Strafverfahren
- Negative Personenauskünfte durch Auszüge aus dem polizeiliches Führungszeugnis, dem Verkehrszentralregister und der Luftfahrer-Eignungskartei
- Identitätsnachweis durch Personalausweis und Geburtsurkunde
- seitdem das Bundesinnenministerium die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen (auch ohne entsprechende DVO) unter Berufung auf das LuftSiG durchgesetzt hat, muss bei den zuständigen Landesluftfahrtbehörden auch eine solche "ZÜP" beantragt werden.
Umfassend werden die Voraussetzungen in der jeweils gültigen Fassung der LuftPersV bzw. nach JAR-FCL geregelt.
Der frische Besitzer einer PPL-A Pilotenlizenz bekommt im Regelfall eine Klassenberechtigung SEP (Land) und darf einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk führen. Die Klassenberechtigung ist 24 Monate gültig. Durch Nachweis der Mindeststundenzahl und einem Übungsflug mit einem Fluglehrer kann die Klassenberechtigung verlängert werden.
Über eine Differenzschulung kann die Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge (SEP) erweitert werden:
- mit Kolbentriebwerk und Verstellpropeller
- mit Kolbentriebwerk und Einziehfahrwerk
- mit Turbolader-/Kompressionsgetriebenem Kolbentriebwerk (T)
- mit Kolbentriebwerk und Druckkabine (Cabin Pressurization / P)
- mit Kolbentriebwerk und Spornrad (Tail Wheel / TW)
